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Gaias Organisationsstruktur

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§ 1 Firma, Sitz

(1) Die Körperschaft führt den Namen „Gaia“, sie soll in das Handelsregister eingetragen werden und nach Eintragung den Namenszusatz „gUG (haftungsbeschränkt)“ führen.

(2) Sie hat ihren Sitz in Weilburg und wird in das Handelsregister des Amtsgerichtes Weilburg eingetragen. Die Körperschaft ist überregional und international tätig.

§ 2 Zweck der Körperschaft

(1) Die Körperschaft hat den Zweck, den Tierschutz zu fördern und aktiven, nachhaltigen Tierschutz zu leisten.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  • Die Vermittlung von herrenlosen Tieren und Abgabetieren an tierschutzbewusste, verantwortungsvolle und geeignete Personen oder Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen.
  • Die Aufklärung über artgerechte Tierhaltung und Tierschutz sowie die Überwachung der Tierhaltung.
  • Die Sicherstellung einer ausreichenden ärztlichen Versorgung der aufgegriffenen Tiere, Kastrationen, sowie vorbeugende Schutzimpfungen gegen Tierkrankheiten- und Tierseuchen.
  • Die Rettung, Aufnahme und Fütterung herrenloser Tiere weltweit.
  • Die Förderung, Betreuung und Unterstützung von Patenschaften für die in Not geratenen Tiere weltweit.
  • Unterstützung und Ergänzung der Vereinszwecke durch die Zusammenarbeit mit anderen Tierschutzvereinen bzw. Organisationen.
  • Die Errichtung von Tierheimen bzw. Gnadenhöfen oder ähnlichen Einrichtungen weltweit.
  • Die Förderung und Unterstützung von Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen.
  • Zweck der Körperschaft ist die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung des Tierschutzes. Der Zweck wird verwirklicht durch das Sammeln von Spenden, die Einnahme einer Aufwandsentschädigung für vermittelte Tiere, sowie durch ehrenamtliche Beiträge.

§ 11 Gemeinnützigkeit

(1) Die Körperschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 12 Ersatz von Aufwendungen

(1) Jeder Gesellschafter kann in Ausnahmefällen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen, die ihm durch seine unmittelbare Tätigkeit zur Verwirklichung des Satzungszwecks entstehen, geltend machen. Hierzu gehören insbesondere Reise-, Porto- und Telefonkosten. Soweit steuerliche Pausch- oder Höchstbeträge bestehen, ist der Ersatz auf die Höhe dieser Beträge begrenzt. Der Anspruch kann nur innerhalb der Frist von einem Jahr nach seiner Entstehung geltend gemacht werden.

§ 14 Abfindung

(1) Die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters bemisst sich auf den Wert seiner Einlage und den gemeinen Wert seiner Sacheinlagen.

(2) Die Vergütung ist in 4 gleichen Jahresraten auszuzahlen, wobei die Fälligkeit der ersten Rate sechs Monate seit Vollzug des Ausscheidens, die folgenden Raten je ein Jahr später zu zahlen sind. Die Vergütung ist nicht zu verzinsen.

§ 16 Auflösung der Körperschaft

(1) Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft (Gaya gUG haftungsbeschränkt) oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin. Dieser hat es unter Beachtung des Stiftungszweckes unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

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